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In der Gastronomie geht es oft hektisch zu – dennoch lieben viele Restaurantfachleute ihren Beruf.  Der intensive Kontakt zu den Gästen, die Abwechslung, auch die flexiblen Arbeitszeiten sind für viele ein wichtiger Faktor, warum ihnen die Arbeit Spaß macht.

Ein Reiz der Gastronomie liegt für viele Mitarbeiter darin, den Job auch in Teilzeit neben Schule, Studium oder gar einem anderen Beruf auszuüben. Auch Hausfrauen nutzen die Gelegenheit, beim Kellnern unter Leute zu kommen und Abwechslung zum Haushalt zu finden. 2010 war sogar jede zweite Stelle in der Gastronomie ein Minijob. Wer einen Minijob in einem Restaurant oder einem Café annimmt beziehungsweise Minijobber einstellen möchte, sollte aber einige Dinge beachten:

  • Auch wenn Minijobber nicht sozialversicherungspflichtig sind, so gelten für sie doch die gleichen Rechte und Pflichten wie für Vollzeitangestellte.
  • Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist gesetzlich zwar nicht erforderlich, aber sinnvoll.
  • Die Arbeitszeiten sollten festgelegt werden. Bei flexiblen Arbeitsplänen müssen Abweichungen frühzeitig angekündigt werden.
  • Minijobber haben den gleichen Urlaubsanspruch wie Vollzeitarbeitnehmer – natürlich anteilig
  • Bei Krankheit ist eine Krankmeldung ggf. mit ärztlichem Attest erforderlich

Gerade die Punkte Urlaubsanspruch und Krankheit werden oft nicht korrekt gehandhabt. Manche Arbeitgeber denken, dass die geringe Wochenarbeitszeit es rechtfertige, gar keinen Urlaub zu gewähren oder krankheitsbedingte Fehlzeiten nacharbeiten zu lassen. Dies ist jedoch nicht korrekt. Weitere Tipps zum Urlaub für Teilzeitkräfte gibt es hier: Urlaubsanspruch berechnen.

Aufstockung der Rentenbeiträge sinnvoll

Zu guter Letzt: Manche Menschen arbeiten einen Großteil ihres Lebens als Minijobber und bauen daher kaum Rentenanwartschaften auf. Gastronomen müssen ihren Teilzeit-Angestellten ermöglichen, die Rentenbeiträge fereiwillig aufzustocken. Das mindert den Lohn nicht besonders stark, ist aber wichtig für die Altersvorsorge. Alle Infos dazu gibt es bei der Minijobzentrale.

 

Bildquellenangabe: Benjamin Thorn  / pixelio.de